Corona-Sportregeln ab 15. September 2021

…sind die selben, wie zuvor, also seit Anfang Juli. Denn die in der nun vorliegenden neuen Regierungs-Verordnung den Sport (§7 Sportstätten), Trainings- und Wettkampf-Veranstaltungen (§12 Zusammenkünfte) und insbesondere solche im Spitzensport (§14)  betreffenden Passagen bleiben unverändert. Es sind allerdings die (wenigen) allgemeinen Neuerungen zu berücksichtigen.

Die Neuerungen kurzgefasst:

  • Antigentests gelten jetzt generell nur noch 24 Stunden lang (mit Attest waren es bislang 48).
  • Die Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt allerdings 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden).
  • Überall, wo Maskenpflicht gilt, benötigt man jetzt statt des MNS wieder eine FFP2.
  • Für nicht sportausübende Personen bei Veranstaltungen gilt jetzt bereits ab 25 Teilnehmern (statt bislang 100) eine 3G-Kontrollpflicht (für Sportausübende besteht diese Kontrollpflicht weiterhin immer, da ja keine Maskenpflicht).
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung.

Wichtig:

  • Regionale Verschärfungen (z.B. bei der Maskenpflicht oder der Testgültigkeit sind zulässig). Bitte konkret darum kümmern…

Zusammenfassung der ab 15. September gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
  • Es muss in Sportstätten keine Maske getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man eine FFP2-Maske).
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.
  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-NachweisWichtig: Hier gibt es regionale Verschärfungen – z.B. besteht in Wien Testpflicht ab 6 (!) Jahren. Bitte daher erkundigen, was diesbezüglich an welchen Standort einzuhalten ist.
  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden („anzeigen“). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen („Zusammenkünfte“) ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.

    Anm.: In vielen Fällen ist der Spitzensport-Status jetzt keine Erleichterung mehr. Doch z.B. bei der Test- und Nachweispflicht gibt es Unterschiede zum Normalsport, die man (als vom BMKÖS persönlich freigegebene*r Spitzensportler*in) eventuell ausnützen möchte/kann (bitte ggf. die behördliche Verordnung dazu exakt studieren).
    Ebenfalls bei der Organisation mitzubedenken: Eine einzige im Training anwesende Person ohne Spitzensport-Freigabe ändert bereits alle Zusammenkunft-Bestimmungen auf jene des Normalsports ab, da es ja ggf. um Zusammenkünfte „ausschließlich“ von Spitzensportler*innen geht. ABER: Man kann in einer Sportstätte mehrere Veranstaltungen parallel durchführen.

  • Trainings-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

Corona-Sportregeln ab 1. Juli 2021

Mit Donnerstag, 1. Juli 2021 treten weitere Lockerungen der behördlichen COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bringen sie einige wesentliche Erleichterungen. Die wichtigste Neuerung: es gelten für den Trainingsalltag nun keine Personenobergrenzen und keine Abstandregeln mehr!

Grobe Zusammenfassung der ab 1. Juli gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist wieder überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
  • Es muss keine Maske mehr in Sportstätten getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, keine FFP2-Maske mehr).
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.
  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis (bisher 10 Jahre; trotzdem wird das in den Ferien ohne die Schultests jetzt wohl komplizierter; wobei: Ab 12 Jahren kann man jetzt überall schon geimpft werden).
  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden („anzeigen“). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen („Zusammenkünfte“) ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.
  • Ferien-(Trainings)-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

Kailani und Lisa bei der Junioren-WM

Nach den beiden Qualifikationstagen der zweiten Hälfte der „World Age Group Competitions“ der Sportakrobatik in Genf steht fest: So gut war Österreich noch nie.

Alle Übungen aller elf Formationen gelangen sehr gut bis optimal. Es wurden die bisherigen ÖFT-Rekordpunkte bei Akro-Nachwuchs-WM ebenso übertroffen, wie die Durchschnittspunkte.

Das Highlight: Eine weitere Final-Qualifikation durch Lisa Kohlbacher und Kailani Friedrich. Wir drücken die Daumen für Dienstag!

 

Marting Miggitsch Juniorenstaatsmeister am Sprung

Erfolgreiche Staatsmeisterschaften 2021 für Martin Miggitsch, vom Kunstturnclub Klagenfurt. Verletzungsbedingt turnte er beim Mehrkampf an 3 Geräten und erreichte am Samstag, 5. Juni 2021 in Graz das Sprung- und Bodenfinale.

Am Sonntag setzte er sich am Sprung durch und holte die Goldmedaile nach Klagenfurt. Am Boden schaffte er den 3. Rang und sicherte sich Bronze!

Michael Miggitsch – Premiere bei den Österreichischen Staatsmeisterschaften in Graz am 5. Juni 2021! Als einer der jüngsten Teilnehmer bei den Junioren schaffte er auf Anhieb die Top Ten von Österreich und landete auf dem 8. Rang!

Jolina Feige – startete bei den Österreichischen Staatsmeisterschaften am 5. Juni 2021 in Graz für Kärnten. Trotz Sturz am Balken, (nachdem sie ihre Übung nicht beenden konnte) landete sie außer Konkurrenz am 10. Rang!

Corona: Was gilt im Sport seit 10. Juni?

Mit Donnerstag, 10. Juni 2021 traten weitere Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bedeutet das einige wesentliche Erleichterungen. Am wichtigsten für den Alltag im Hallensport: Die frühere 20m²-Regel wurde nun zur 10m²-Regel. Besonders in den kleinen Schulturnsälen ist damit Gruppenbetrieb für die Turnvereine wieder praktisch umsetzbar.
Der Mindestabstand wurde entsprechend auf 1m reduziert. Sportstätten müssen erst um Mitternacht geschlossen werden.Im Spitzensport werden die aktuellen Trainings- und Wettkampfregeln für jene mit Ausnahmegenehmigung unverändert weiter gelten (allerdings dürfen Tribünen und Zuseherplätze nun zu 75% und nicht nur zur Hälfte ausgelastet werden).

Grobe Zusammenfassung der aktuell gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Während der Sportausübung darf der 1m-Mindestabstand „sportarttypisch“ unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5 und 24 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der 1m-Mindestabstand „sportarttypisch“ unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r, eine Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Eintrittstest“) durch die Teilnehmenden und Contact Tracing notwendig (bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht mehr kontrolliert werden, aber bereitgehalten).
  • Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 Personen outdoor / 100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 Zuschauer*innen erlaubt, wobei nur 75% der Kapazität genutzt werden dürfen.
  • In Schulen abgenommene Tests gelten mit Nachweis auch im Sport.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

Alle Details auf der Website der Sport Austria (BSO)

Die ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 10. Juni 2021)

Die ÖFT-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine und Turnsportstätten-Betreiber (Version vom 10. Juni 2021)

Nachwuchs beim „Grundlagen – Cup“ erfolgreich

Grundlagenstufe 2:

1.  Philippa Fenzl KTV
2.  Lea Brauchart KTV
3.  Lotti Pusztai   KTC

Grundlagenstufe 2 mini:

1.  Nora Frenzs KTV
2.  Ronja Kaiser KTV
3.  Jana Markut KTV
4.  Siddhi Shintre KTC
5.  Elisabeth Maieritsch KTV
6.  Valentina Olschok KTV
7.  Patrizia Karu KTV

von links: Lotti Pusztai, Lea Brauchart, Philippa Fenzl, Parizia Karu, Siddhi Shintre, Jana Markzt, Ronja Kaiservorne: Elisabeth Maieritsch, Valentina Olschok, Nora Frenzl

Come Back Stronger – Cup der Turner

Kinderstufe 1:

3.  David Krammer KTV
7.  Luis Koglmann KTC

Jugend 3:

3.  Schmidt Maximilian KT
7.  Nils Pfleger KTC

Jugend 2:

1.  Michael Miggitsch KTC

v.l.n.r. David Krammer, Michael Miggitsch, Luis Koglmann, Martin Miggitsch, Maximilian Schmidt, Nils Pfleger

Vergleichswettkampf LZ Kärnten – ATG/Graz

Elite:

1.  Jolina Feige KTV

Jugend 1:

1.  Shradha Shintre KTC

Jugend 2:

1.  Alicia Rezsdovics  KTV

Jugend 3:

1.  Sarah Kasper KTC
5.  Emma Kirchheim KTV

von vorne nach hinten: Emma Kirchheim, Alicia Rezsdovics, Shardha Shintre, Sarah Kasper, Jolina Feige

Welche Corona-Sportregeln gelten ab 19. Mai 2021?

Jetzt ist sie da, die behördliche „COVID-19-Öffnungsverordnung“ mit allen Details auch für den Sport, die ab dem 19. Mai in Kraft treten. Einen Überblick findet man, wenn man weiterliest.

Wichtig vorab: Das Folgende tritt erst ab 19. Mai in Kraft. Was derzeit noch bis inkl. 18. Mai gilt, findet man hier.

Grobe Zusammenfassung:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5 und 22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 Zuschauer*innen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.
  • In Schulen abgenommene Tests gelten mit Nachweis auch im Sport.

Indoor-Sportstätten:

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
  • Zutrittstests für alle ab dem vollendeten 10.Lebensjahr! (Testergebnisse mit Nachweis aus den Schulen sind gültig)
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten:

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.

Alle Sportstätten:

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine*n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher*innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.

Breitensport im öffentlichen Raum:

  • darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Veranstaltungen (sie heißen jetzt „Zusammenkünfte“):

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Behördlich genehmigte Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden.
  • An Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Zusammenkünfte ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Speisen und Getränke sind analog zur Gastronomie (untersagt bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Für jede Zusammenkunft mit mehr als 50 Personen muss ein Präventionskonzept erstellt und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernannt werden.

Spitzensport:

  • Die schon bisher geltenden Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
  • Spitzensport üben nur jene Athletinnen und Athleten sowie Betreuungspersonen aus, die eine (im Turnsport durch den ÖFT vermittelte) namentliche Freigabe durch das Sportministerium besitzen.
  • Zusammenkünfte mit ausschließlich Spitzensportler*innen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freien mit bis zu 200 Sportler*innen zuzüglich (!) Betreuer*innen und für die Durchführung erforderlichen zulässig.
  • Sind bei Zusammenkünften nicht ausschließlich für den Spitzensport freigegebene Personen dabei, gelten automatisch die „normalen“ Regeln für alle.

Zutritts-Testgültigkeit:

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Antigentest: 48h
  • PCR-Test: 72h
  • Für geimpfte und genesene Personen gelten dieselben Ausnahmeregeln wie sonst auch.

Original-Verordnung des Gesundheitsministeriums zu Obigem:

Detail-Informationen der Sport Austria (BSO) dazu:

Corona-Sportregeln ab dem 19.5.2021

Für den Mittwoch, 19. Mai 2021 hat die Bundesregierung kräftige Öffnungsschritte angekündigt. Was dann ganz genau im Sport erlaubt und verboten sein wird, steht noch nicht endgültig fest. Denn dazu muss die konkrete behördliche Verordnung abgewartet werden. Doch deutliche Ankündigungen des Gesundheitsministeriums liegen bereits vor.

Indoor-Sportstätten:

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten:

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.

Alle Sportstätten:

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher*innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.

Breitensport im öffentlichen Raum:

  • darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Veranstaltungen:

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden.
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für VA-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Jede*r Veranstalter*in muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.

Zutritts-Testgültigkeit:

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Antigentest: 48h
  • PCR-Test: 72h
  • Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit.
  • Sobald die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, werden auch geimpfte Menschen von der Testpflicht ausgenommen sein. Dies gilt ein Jahr lang ab Tag 22 nach der Erstimpfung.

Original-Informationen des Gesundheitsministeriums zu Obigem: