Änderungen ab 29.5.2020

Nun gibt es doch Zutritt in alle Sporthallen. Im Anschluss findest du die Verhaltensempfehlungen des ÖFT für Sportstättenbetreiber und den Turn-Trainingsbetrieb.

Ebenfalls findest du im Anschluss eine vom Sport-Austria-Rechtsausschuss erarbeitete Einverständniserklärung, die der ÖFT  den Vereinen zur Verfügung stellt!