Corona-Sportregeln ab 1. Juli 2021

Mit Donnerstag, 1. Juli 2021 treten weitere Lockerungen der behördlichen COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bringen sie einige wesentliche Erleichterungen. Die wichtigste Neuerung: es gelten für den Trainingsalltag nun keine Personenobergrenzen und keine Abstandregeln mehr!

Grobe Zusammenfassung der ab 1. Juli gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist wieder überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
  • Es muss keine Maske mehr in Sportstätten getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, keine FFP2-Maske mehr).
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.
  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis (bisher 10 Jahre; trotzdem wird das in den Ferien ohne die Schultests jetzt wohl komplizierter; wobei: Ab 12 Jahren kann man jetzt überall schon geimpft werden).
  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden („anzeigen“). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen („Zusammenkünfte“) ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.
  • Ferien-(Trainings)-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.